Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind für
viele Unternehmen zu einem merklichen Bestandteil der
Lohnnebenkosten geworden. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit hohen Gefahrenklassenzuordnungen können die Berufsgenossenschaftsbeiträge belastend wirken.
In Deutschland gab es 2007 26 gewerbliche Berufsgenossenschaften. Sie sollen bis Ende 2009 auf Wunsch des Gesetzgebers durch Fusionen auf dann neun Berufsgenossenschaften reduziert werden. Dies kann zur Zusammenlegung von Gefahrenklassen zum Nachteil des Arbeitgebers führen.
Unsere Experten beschäftigen sich seit Jahren erfolgreich
mit der im Unternehmen hochkomplexen Versicherungsmaterie "Berufsgenossenschaft" und ihrer Ausstrahlung auf die anderen Versicherungsträger.
Weitere Informationen:
Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften
Besonderheiten beim Geschäftsführer
Besonderheiten beim Arbeitgeber
Neuerung für Arbeitgeber
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Fachbereich Berufsgenossenschaften
Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind zuständig für die Folgen von:
- Arbeitsunfällen
- Wegeunfällen
- Berufskrankheiten
Gewährung von Versicherungsschutz
Zahlung von Renten
Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (Prävention)
Wiederherstellung der Gesundheit (Rehabilitation)
Besonderheiten beim Geschäftsführer
Mögliche Verweigerung des Versicherungsschutzes bei versicherten Geschäftsführern - trotz Beitragszahlung
Mögliche Kürzung des zu zahlenden Verletztengeldes an den GF um die Höhe des Krankengeldes
Ggf. hohe Steuerlast bei Gewährung von regelmäßigen Geldleistungen der Berufsgenossenschaft an den Geschäftsführer oder an seine Hinterbliebenen (Ehegatte und Kinder)
Besonderheiten beim Arbeitgeber
Mögliche Beitragsnachzahlungen nach Betriebsprüfungen der Berufsgenossenschaft
Mögliche Zuordnung zu höheren Gefahrtarifstellen
Mögliches Beitragsrisiko nach Gefahrentarifperiodenwechsel
Besonderheit in der Sozialversicherung: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt der Arbeitgeber zu 100 %
Neuerung für Arbeitgeber
Jeder Arbeitgeber muss ab dem 01.01.2009 die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung wie bisher - gesammelt für alle Arbeitnehmer pro Gefahrentarifstabelle - und zusätzlich separat für jeden Arbeitnehmer an die Rentenversicherung melden.
Diese Verpflichtung zur Doppelmitgliedschaft entfällt 2012. Die Neuerung wurde erforderlich, da die Betriebsprüfer der Rentenversicherung ab 2010 für Prüfzeiträume ab 2009 auch die Daten zur Unfallversicherung prüfen.
Die neue Betriebsprüfung und die Fusionierung der gewerblichen Berufsgenossenschaften können das Risiko einer nachträglichen höheren Beitragsveranlagung in sich bergen.
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ProSeMa GmbH Professional Services & Management
Jan-Wellem-Platz 3, 40212 Düsseldorf
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Dienstleistungen, die unter Rechts- oder Steuerberatung fallen, werden grundsätzlich von den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Berufsgruppen erbracht.
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