Mit Einführung des Arbeitnehmer-Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung mit
Wirkung ab 1.1.2002 steht der Arbeitgeber in jedem Fall für
die Erfüllung der zugesagten Leistungen ein.
Damit wird noch einmal verdeutlicht, dass es sich bei der
betrieblichen Altersversorgung, egal welcher Durchführungsweg gewählt wird, immer um Zusagen des Arbeitgebers
handelt für die dieser gegenüber dem Arbeitnehmer voll
haftet.
Speziell bei der Entgeltumwandlung und den Zeitwertkonten der Arbeitnehmer ist das damit verbundene Haftungsrisiko vielen Arbeitgebern so nicht bewusst.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und die
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unterziehen die betrieblichen Versorgungszusagen an Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften einem stetigen Wandel. Die steigenden Anforderungen seitens des Gesetzgebers an
Geschäftsführer-Versorgungszusagen und somit die erforderliche Angleichung bestehender Versorgungszusagen an das geltende
Recht lassen die Risiken
des Geschäftsführers und seines Unternehmens immer weiter
steigen, so dass besondere Aufmerksamkeit geboten ist.
Weitere Informationen:
Die Risiken des Arbeitgebers in der bAV:
Die Sicherung und Optimierung der bAV für den Arbeitgeber
Die Risiken der Versorgungszusagen des Geschäftsführers
Zeitwertkonten
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Fachbereich Betriebliche Altersvorsorge
Die bAV - Risiken des Geschäftsführers
Zusagen können unzulässige Abfindungsklauseln enthalten
Zusagen können trotz Insolvenzschutz im Insolvenzfall verloren gehen
Pensionsrückstellungen können nicht der Wirklichkeit entsprechen
Notwendige Finanzierungsmittel können fehlen
Zusagen können den Unternehmenswert und die Nachfolgeregelung belasten
Zeitwertkonten
Zeitwertkonten unterliegen den Vorschriften des Gesetzgebers und sind bei intelligenter
Gestaltung nach den Bedürfnissen des Arbeitgebers einsetzbar, ohne die Rechte und Vorteile
des Arbeitnehmers zu beeinträchtigen.
Zeitwertkonten eignen sich zur flexiblen betrieblichen Vorruhestandsregelung.
Zeitwertkonten sind ein modernes Instrument der Arbeitzeitregelung und durch gesetzliche
Vorgaben gesichert.
Zeitwertkonten sind für den Arbeitnehmer vererbbar, individuell gestaltbar (somit auch vor
dem 60. Lebensjahr einsetzbar) und insolvenzsicher.
Aber Vorsícht: Zeitwertkonten sind sensibel zu führen und bedürfen einer an die aktuelle Gesetzgebung angepassten Gestaltung!
Die Risiken des Arbeitgebers in der bAV
aufgrund des Verschaffungsanspruchs
aus der Übernahmeverpflichtung
aus Verletzung der Fürsorgepflicht
aus der Erfüllungshaftung
aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz
aufgrund aktueller Gesetzgebung und Arbeitsgerichtsurteile
Die Sicherung und Optimierung der bAV für den Arbeitgeber
Prüfung auf Vorliegen von Regressansprüchen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber
Prüfung der Kostenstruktur bei der Entgeltumwandlung
Schriftliche Dokumentation sämtlicher Vorgänge und Vereinbarungen bei der Arbeitnehmer-Entgeltumwandlung
Umsetzung aktueller Vorgaben durch die Rechtsprechung zur bAV
Erstellung von Tools zur Abwehr von Arbeitnehmerforderungen gegen den Arbeitgeber
Implementierung einer bAV-Firewall
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ProSeMa GmbH Professional Services & Management
Jan-Wellem-Platz 3, 40212 Düsseldorf
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Dienstleistungen, die unter Rechts- oder Steuerberatung fallen, werden grundsätzlich von den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Berufsgruppen erbracht.
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