Geschäftsführer einer GmbH, mitarbeitende Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige zahlen Jahr für Jahr Beiträge von bis ca. 15.000,- € in
die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.
Die Zahlung von vermeintlichen Pflichtbeiträgen allein muss noch keinen Anspruch auf spätere Leistungen begründen.
Jahrelang eingezahlte Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit könnten
verfallen, dringend benötigte Sozialversicherungsleistungen
könnten im Bedarfsfall verweigert werden.
In der Bundesrepublik liegt die Gesamtzahl der im Leistungsfall möglicherweise Betroffenen im hohen sechsstelligen Bereich.
Für beitragspflichtige Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige kann es von Vorteil sein, ein Statusfeststellungsverfahren zur letztendlich rechtsverbindlichen Klärung des
Sozialversicherungsstatus' zu beantragen.
Werden rechtsmittelfähige Bescheide bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern erwirkt, führt dies zu einer 100%-Rechtssicherheit für den Leistungsfall.
Weitere Informationen:
Unsere Dienstleistung
Das Statusfeststellungsverfahren
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Fachbereich Sozialversicherungsstatus
Unsere Dienstleistung
Fachliche Informationen zum Sozialversicherungsstatus
- des Geschäftsführers
- mitarbeitender Ehegatten
- mitarbeitender Familienangehörigen
Ggf. fachliche und betriebwirtschaftliche Begleitung bei Einleitung eines Statusfestellungsverfahrens
Ggf. fachliche und betriebwirtschaftliche Begleitung bei Rückforderungen zu Unrecht entrichteter Beiträge
Ggf. fachliche und betriebswirtschaftliche Begleitung bei der Weiterverwendung frei werdender Sozialversicherungsbeiträge
Das Statusfeststellungsverfahren
Bei einem Statusfeststellungsverfahren werden für den Antragsteller rechtsmittelfähige Bescheide erwirkt, die für die einzelnen
Sozialversicherungsträger rechtlich bindend sind
Das bedeutet für den Antragsteller Rechtssicherheit bei Leistungen der:
- Rentenversicherung / Bundesagentur für Arbeit
- Betrieblichen Altersvorsorge
- Berufsgenossenschaft
Das bedeutet für den Antragsteller bei erfolgter Sozialversicherungsfreiheit:
- sofortige Befreiung von der Beitragszahlung
- ggf. Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
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Dienstleistungen, die unter Rechts- oder Steuerberatung fallen, werden grundsätzlich von den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Berufsgruppen erbracht.
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